Stiftung Mutter und Kind
Eine Stiftung vom Helferkreis für Mutter und Kind e.V.
Ein großes Erbe machte im Jahr 2015 die Gründung dieser Stiftung möglich. Diese Stiftung ist eine Treuhandstiftung. Der Verein trägt die Verantwortung.
Das Ziel der Stiftung ist die finanzielle Unterstützung von Schwangeren und Müttern mit kleinen Kindern. Diese Mütter sind in einer sozialen oder wirtschaftlichen Notlage.
Die Hilfe soll vor allem durch Geld für
- soziale Teilhabe und Betreuung der Kinder
- Ausbildung der Mutter
- Hilfe in akuten Notlagen
geschehen. Dies ist möglich, wenn kein anderer Sozialleistungsträger zuständig ist.
Anträge können gestellt werden über die
Beratungsstellen für Schwangere in Freiburg
- Diakonisches Werk
- Caritas
- ProFamilia
- Donum Vitae
- Sozialdienst katholischer Frauen (SKF)
Sozialdienste der Entbindungsstationen
(Diakonie-Krankenhaus, Josephs-Krankenhaus und der Universitätsfrauenklinik)
Zweck der Stiftung
In unserer Arbeit ist es uns wichtig, Unterstützung gezielt und verantwortungsbewusst einzusetzen. Damit das Geld der Stiftung richtig verwendet wird, prüfen wir bei jeder Anfrage, ob die Hilfe nötig ist.
Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über die Verwendung des Stiftungsgeldes. Dies geschieht nach den Regeln der Satzung.
Der Zweck der Stiftung steht in der Satzung wie folgt:
„Die Stiftung verfolgt nur und direkt mildtätige Zwecke.
Der Stiftungszweck wird besonders verwirklicht durch Geld für
Kinder
- für soziale Teilhabe: Musikunterricht, Leihgebühren für Musikinstrumente, Sportunterricht
- für Betreuungskosten während der Ausbildung der Mutter: KITA-Beiträge, Zuschuss zum Mittagessen, Kosten für Nachhilfe
Mütter
- für Kosten zur Ausbildung (keine Fortbildung)
- für Sprachkurse zum Erlernen einer besseren Sprache, wenn es für den Beruf notwendig ist
- in akuten Notlagen: Fahrt zum Konsulat zur Passverlängerung,
Mietzuschuss wegen drohender Zwangsräumung,
Überbrückungsgeld wegen Überlastung des Jobcenters.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Geld von der Stiftung. Wenn es in der Satzung nicht anders steht, entscheidet das Kuratorium der Stiftung für Mutter und Kind, wie die Hilfe umgesetzt wird.